Führerscheinklassen

Der Name „Fahrschule Nicole Zink“ steht für Qualität und Respekt mit dem wir Jedem der zu uns kommt begegnen. Unsere ganze Aufmerksamkeit gilt Ihnen. Sie sollen sich bei uns wohl fühlen und vor allem mit Freude lernen! Im Theorieunterricht sowie auch in unseren Fahrzeugen.

PKW Ausbildung

PKW Ausbildung

sicher auf allen Wegen…

Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule bekommen Sie von uns den Führerschein-Antrag für die Behörde, Diesen geben Sie am besten so schnell wie möglich ab, da die Bearbeitung doch einige Zeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren benötigen Sie bei einem Erstantrag:

  1. gültigen Personalausweis
  2. ein biometrisches Lichtbild
  3. Sehtestbescheinigung
  4. Sofortmaßnahmen am Unfallort

(Sollten Sie nicht aus der näheren Umgebung kommen und benötigen für die Ausbildungszeit eine Unterkunft so sprechen Sie uns bitte darauf an, wir helfen Ihnen gerne!)

Praktische Ausbildung

sicher auf allen Wegen…

So viele Fahrstunden wie nötig- so wenig wie möglich.

Die Grundausbildung findet nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung statt. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Vorgeschriebene Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnstunden
  • 3 Nachtfahrten

Die Fahrstunden werden individuell mit Ihnen und dem Fahrlehrer vereinbart. Als Fahrschulfahrzeug stehen Ihnen ein

Kia Ceed GT Line zur Verfügung.

  Mofa – Roller – Motorrad Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die  Theorieprüfung findet in Weinheim oder direkt beim TÜV in Mannheim statt.;-)

Wie bei der PKW-Ausbildung auch , erhalten Sie in unserer Fahrschule das Lernprogramm “Fahren Lernen Max” mit kostenloser App für unterwegs.

Theorie Ausbildung Mofa – Mindestalter 15 Jahre – max. 25km/h:

6 Doppelstunden Grundstoff = 3 Tage Theorieunterricht.

Klasse AM – Kleinkrafträder – dreirädrige und vierrädrige Leichtfahrzeuge-Mindestalter 16 Jahre – 

12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff = 7 Tage Theorieunterricht

Info: Beim Erwerb der Klasse B ist die Klasse AM enthalten

KLASSE A1 – Leichtkrafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge – Mindestalter 16 Jahre – 

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff = 8 Tage Theorieunterricht bzw. 5 Tage bei Erweiterung.

Info: Beim Erwerb der Klasse A1 ist die Klasse AM enthalten . Nach zweijährigem Besitz der Klasse A1 kann die Klasse A2 „nur“ duch eine praktische Prüfung erworben werden.

KLASSE A2 – Mittelschwere Krafträder – Mindestalter 18 Jahre –

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff = 8 Tage Theorieunterricht bzw. 5 Tage bei Erweiterung.

Info: Beim Erwerb der Klasse A2 ist die Klasse AM und A1 enthalten . Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 kann die Klasse A „nur“ duch eine praktische Prüfung erworben werden.

 KLASSE A – Schwere Krafträder – Mindestalter 24 Jahre –

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung Klasse A erforderlich!

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz Klasse B = 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff = 8 Tage Theorieunterricht bzw.

5 Tage.

Info: Beim Erwerb der Klasse A ist die Klasse AM, A1 und A2 enthalten .

Praktische Ausbildung

Wir können Ihnen für die Ausbildung und praktische Prüfung gerne Helm, Handschuhe, Nierengurt, Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Besser ist es wenn man bereits seine „eigene“ Motorrad-Bekleidung mitbringt, die passt einfach 100 % . Auf alle Fälle sollten sie feste Stiefel die über die Knöchel gehen mitbringen und eine feste Hose. Die Motorrad-Ausbildung umfasst wie die PKW-Ausbildung auch eine Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten.

Bevor mit den Sonderfahrten angefangen werden kann ist die sogenannte Grundausbildung vorgeschrieben. Die sogenannten Grundfahrübungen dienen laut Prüfungsrichtlinie, „dem Nachweis, dass der Bewerber das Kraftrad selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung).“

1. Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
2. Stop an Go
3. Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser)
4. Abbremsen aus ca. 50 km/h mit höchstmöglicher Verzögerung
5. Langer Slalom mit ca. 30 km/h ( 3 x 9, anschließend 2 x 7 m)
6. Slalom mit ca. 30 km/h (4 x 7 m)
7. Ausweichen nach Abbremsen
8. Ausweichen ohne Abbremsen

Mofa

90 Minuten Grundausbildung

Klasse AM-  Kleinkrafträder – dreirädrige und vierrädrige Leichtfahrzeuge

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die besonderen Ausbildungsfahrten gibt es in der Klasse AM nicht. INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B ist die Klasse AM enthalten.

KLASSE A1 – Leichtkrafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse AM enthalten.

KLASSE A2 – Mittelschwere Krafträder

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland.
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A2 sind die Klasse AM und A1 enthalten.

KLASSE A – Schwere Krafträder

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A sind die Klasse A2, A1 und AM enthalten.