Führerscheinklassen
Der Name „Fahrschule Nicole Zink“ steht für Qualität und Respekt mit dem wir Jedem der zu uns kommt begegnen. Unsere ganze Aufmerksamkeit gilt Ihnen. Sie sollen sich bei uns wohl fühlen und vor allem mit Freude lernen! Im Theorieunterricht sowie auch in unseren Fahrzeugen.
PKW Ausbildung
PKW Ausbildung
sicher auf allen Wegen…
Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule bekommen Sie von uns den Führerschein-Antrag für die Behörde, Diesen geben Sie am besten so schnell wie möglich ab, da die Bearbeitung doch einige Zeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren benötigen Sie bei einem Erstantrag:
- gültigen Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung
- Sofortmaßnahmen am Unfallort
(Sollten Sie nicht aus der näheren Umgebung kommen und benötigen für die Ausbildungszeit eine Unterkunft so sprechen Sie uns bitte darauf an, wir helfen Ihnen gerne!)
Praktische Ausbildung
sicher auf allen Wegen…
Die Grundausbildung findet nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung statt. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnstunden
- 3 Nachtfahrten
Die Fahrstunden werden individuell mit Ihnen und dem Fahrlehrer vereinbart. Als Fahrschulfahrzeug stehen Ihnen ein
Kia Ceed GT Line zur Verfügung.
Mofa – Roller – Motorrad Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Bevor mit den Sonderfahrten angefangen werden kann ist die sogenannte Grundausbildung vorgeschrieben. Die sogenannten Grundfahrübungen dienen laut Prüfungsrichtlinie, „dem Nachweis, dass der Bewerber das Kraftrad selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung).“
1. Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
2. Stop an Go
3. Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser)
4. Abbremsen aus ca. 50 km/h mit höchstmöglicher Verzögerung
5. Langer Slalom mit ca. 30 km/h ( 3 x 9, anschließend 2 x 7 m)
6. Slalom mit ca. 30 km/h (4 x 7 m)
7. Ausweichen nach Abbremsen
8. Ausweichen ohne Abbremsen
Mofa
90 Minuten Grundausbildung
Klasse AM- Kleinkrafträder – dreirädrige und vierrädrige Leichtfahrzeuge
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die besonderen Ausbildungsfahrten gibt es in der Klasse AM nicht. INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B ist die Klasse AM enthalten.
KLASSE A1 – Leichtkrafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse AM enthalten.
KLASSE A2 – Mittelschwere Krafträder
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland.
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A2 sind die Klasse AM und A1 enthalten.
KLASSE A – Schwere Krafträder
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A sind die Klasse A2, A1 und AM enthalten.